
ZU MEINER PERSON
- geboren 1964, verheiratet
- Eintritt in die Kanzlei im Jahr 1993
- Jurastudium in Freiburg i.Br. und Referendariat in Heilbronn von 1984 bis 1993
Telefon: (07941) 92910
SCHWERPUNKTE
u.a. Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Vertragsgestaltung
u.a. Baumängel, Bauvertrag, Vergütungsfragen, Gewährleistung
Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:
Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen
privatem Baurecht – Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und
öffentlichem Baurecht – jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
- Bauplanungsrecht – den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
- Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln.
u.a. Strafanzeige, Ermittlungsverfahren, Anklage, Strafprozess, Strafvollstreckung, Jugendstrafrecht
u.a. Kaufrecht, Schadensersatz, allgemeines Zivilrecht